Wird die Vorschriftsmäßigkeit durch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeugteile oder ein Teilegutachten nachgewiesen, ist eine Abnahmebestätigung erforderlich, die gegebenenfalls Grundlage für die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) durch die Zulassungsbehörde ist. Bei Fahrzeugteilen entfällt dies dann, wenn die ABE keine Abnahmepflicht vorschreibt.
- Änderungen der Fahrzeugklasse oder der Fahrzeug- und Aufbauart,
- Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,
- Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit,
- Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist,
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder Anhängelast,
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern,
- Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,
- Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken,
- Ändern oder Gesamtaustausch der Bremsanlage,
- Änderungen am Fahrwerk.
Sie müssen den Antrag auf Änderung bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung stellen.
Zum Eintrag der technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeugs gehen Sie wie folgt vor:
- Aufrufnummer am Automaten im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung ziehen.
- Warten, bis Sie aufgerufen werden (Nummer erscheint auf elektronischer Anzeigetafel).
- Zulassungsschalter aufsuchen, der zur Aufrufnummer angezeigt wird.
- Erforderliche Unterlagen vorlegen dem/der Sachbearbeiter/in, nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von diesem / dieser eine Kassenkarte.
- Gebühreneinzahlung erfolgt am Kassenautomaten mit der Kassenkarte im Eingangsbereich. Sie erhalten 2 Zahlungsbelege, die Sie aufbewahren müssen. Ein Beleg ist Ihre Quittung, der 2. Beleg ist für die Ausgabe bestimmt. Auf dem Beleg finden Sie auch das Ihrem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen.
- Zulassungsunterlagen abholen. Sie werden vom Sachbearbeiter am Ausgabeschalter mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen und erhalten Ihre fertigen Unterlagen zurück. Prüfen Sie, ob diese richtig ausgefüllt sind.
Für Fragen können Sie sich an den / die Mitarbeiter(in) in der Information im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung wenden.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültige Hauptuntersuchung ggf. Sicherheitsprüfung
- technisches Gutachten und / oder ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
- 12,00 Euro Gebühr für die technische Änderung
- 8,70 Euro zusätzliche Gebühr wenn es sich um die alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und –schein) handelt
- 13,80 Euro zusätzliche Gebühr wenn die Fahrzeugpapiere bereits voll geschrieben sind bzw. neue ausgestellt werden müssen
- 10,50 Euro zusätzlich falls sich die Adresse des Halters ändert
Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde zu begleichen.
Kfz-Zulassungsstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390 und -392
0941/4009-201
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