Obwohl Oldtimer nicht für den Alltagsverkehr gedacht sind, gibt es für historische Fahrzeuge, die im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H" führen, keine Einschränkungen der Verwendung im Straßenverkehr.
Für die Zuteilung eines H-Kennzeichens müssen die gleichen Voraussetzungen vorliegen sowie die gleichen Unterlagen beigebracht werden wie für eine normale Zulassung, Umschreibung oder technische Änderung.
Zusätzlich ist ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO vorzulegen.
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Regensburg
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