Wenn die Kennzeichenschilder gestohlen oder verloren wurden, muss unverzüglich eine Diebstahls- bzw. Verlustanzeige bei der Polizei und der Zulassungsstelle erstattet werden. Sollten Sie keine Anzeige bei der Polizei erstattet haben, müssen Sie den Verlust an Eides statt versichern. Die Versicherung an Eides statt können Sie bei der Zulassungsbehörde oder einem Notar ablegen.
Folgende Angaben müssen in der Anzeige enthalten sein:
- amtliches Kennzeichen,
- welches Kennzeichenschild gestohlen wurde (hinteren oder vorne)
- Zeitpunkt des Verlustes bzw. Diebstahls.
Sie haben auch die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen ausstellen zu lassen. Allerdings bleibt Ihr altes Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt.
Die Kennzeichenschilder können Sie während des Zulassungsvorgangs herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die in der Nähe der Zulassung angesiedelt sind, wenden.
Um Zeit zu sparen, können Sie online einen Termin vereinbaren!
Für den Zulassungsvorgang gehen Sie wie folgt vor:
- Aufrufnummer am Automaten ziehen im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung.
- Warten, bis Sie aufgerufen werden (Nummer erscheint auf elektronische Anzeigetafel).
- Zulassungsschalter aufsuchen, der zur Aufrufnummer angezeigt wird. ´
- Erforderliche Unterlagen vorlegen dem/der Sachbearbeiter/in, nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von diesem/dieser eine Kassenkarte.
- Gebühreneinzahlung erfolgt am Kassenautomaten mit der Kassenkarte im Eingangsbereich. Sie erhalten 2 Zahlungsbelege, die Sie aufbewahren müssen. Ein Beleg ist Ihre Quittung, der 2. ist für die Ausgabe bestimmt. Auf dem Beleg finden Sie auch das Ihrem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen.
- Zulassungsunterlagen abholen. Sie werden vom Sachbearbeiter am Ausgabeschalter mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen und erhalten Ihre fertigen Unterlagen zurück. Prüfen Sie, ob diese richtig ausgefüllt sind. ´
Für Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter(in) in der Information im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung wenden.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger Hauptuntersuchung
- Diebstahl- bzw. Verlustanzeige des Fahrzeughalters (falls vorher bei der Polizei angezeigt!)
- noch vorhandenes Kennzeichenschild bei Diebstahl oder Verlust nur eines Kennzeichenschildes
- Vollmacht für Beauftragten sowie Ausweis des Beauftragten
- 28,10 Euro Gebühr für die Zulassung eines Neufahrzeuges
- 10,20 Euro zusätzliche Gebühr, falls eine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen wurde
- 30,70 Euro Gebühr bei einer Versicherung an Eides statt
- 10,20 Euro Gebühr für ein Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro Gebühr für die vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens
- 8,70 Euro zusätzliche Gebühr wenn alte Fahrzeugpapiere noch vorhanden sind
- 13,80 Euro zusätzliche Gebühr wenn die Fahrzeugpapiere bereits voll geschrieben sind
Die Gebühr muss sofort bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde beglichen werden. Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Sie sind an den Hersteller zu zahlen.
Kfz-Zulassungsstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390 und -392
0941/4009-201
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