In der Regel werden Kennzeichen, Plaketten oder Stempel unter Vorlage der "alten" Kennzeichenschilder direkt vor Ort bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der Niederlassung ausgewechselt.
Hinweis: Wenn neue Kennzeichenschilder benötigt werden, können Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde angesiedelt sind, wenden.
Um Zeit zu sparen, können Sie online einen Termin vereinbaren!
Für den Zulassungsvorgang gehen Sie wie folgt vor:
- Aufrufnummer am Automaten ziehen im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung.
- Warten, bis Sie aufgerufen werden (Nummer erscheint auf elektronische Anzeigetafel).
- Zulassungsschalter aufsuchen, der zur Aufrufnummer angezeigt wird.
- Erforderliche Unterlagen vorlegen dem/der Sachbearbeiter/in, nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von diesem/dieser eine Kassenkarte. ´
- Gebühreneinzahlung erfolgt am Kassenautomaten mit der Kassenkarte im Eingangsbereich. Sie erhalten 2 Zahlungsbelege, die Sie aufbewahren müssen. Ein Beleg ist Ihre Quittung, der 2. ist für die Ausgabe bestimmt. Auf dem Beleg finden Sie auch das Ihrem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen.
- Zulassungsunterlagen abholen. Sie werden vom Sachbearbeiter am Ausgabeschalter mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen und erhalten Ihre fertigen Unterlagen zurück. Prüfen Sie, ob diese richtig ausgefüllt sind.
Bei Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter(in) in der Information im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung wenden.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger Hauptuntersuchung
- Die „alten“ Kennzeichenschilder
- 3,60 Euro Gebühr fürs abstempeln des vorderen Kennzeichens
- 4,10 Euro Gebühr fürs abstempeln des hinteren Kennzeichens
Die Gebühr muss sofort bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde beglichen werden. Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Sie sind an den Schilderpräger zu zahlen.
Kfz-Zulassungsstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390 und -392
0941/4009-201
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