Halterauskünfte können unter folgenden Bedingungen gegeben werden, wenn das betreffende Kennzeichen und eine Fahrzeugbeschreibung (Hersteller und Farbe) vorgelegt wird:
- bei Unfall im Straßenverkehr
- zur Befriedigung von Rechtsansprüchen
- bei einem Verkehrsdelikt, einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit
- bei nicht ordnungsgemäß abgestelltem Fahrzeug.
5,10 Euro Gebühren pro Halterauskunft
Kfz-Zulassungsstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390 und -392
0941/4009-201
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Do: 7:30 - 11:30; 13:00 - 17:00 Uhr
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