Wenn sich Ihr Name durch persönliche Veränderungen, beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, oder bei Firmen durch eine andere Bezeichnung oder Umfirmierung geändert hat, müssen Sie dies in den Fahrzeugpapieren vermerken lassen.
- Ihr Hauptwohnort, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Regensburg sein.
- Es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landratsamt Regensburg vorliegen.
- Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände von 5,00 Euro oder mehr vorliegen. Sollten solche Steuerrückstände vorliegen, sind diese beim Finanzamt - Kraftfahrzeugsteuerstelle- einzuzahlen.
- Wird ein Bevollmächtigter mit der Ummeldung beauftragt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht vom Fahrzeughalter vorlegen. Diese muss eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde von ihrer Verschwiegenheitspflicht befreit wird und den Bevollmächtigten über die eventuell bestehenden Gebühren- und Steuerrückstände Auskunft erteilen darf.
- Ausweis vom Bevollmächtigten und vom Fahrzeughalter müssen vorgelegt werden.
Bei Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks oder bei Namensänderung muss die Änderung der Halterdaten in den Fahrzeugpapieren durch die zuständige Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
Um Zeit zu sparen, können Sie online einen Termin vereinbaren!
Zum Zulassen Ihres Fahrzeugs gehen Sie wie folgt vor:
- Aufrufnummer am Automaten ziehen im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung.
- Warten, bis Sie aufgerufen werden (Nummer erscheint auf elektronischer Anzeigetafel).
- Zulassungsschalter aufsuchen, der zur Aufrufnummer angezeigt wird.
- Erforderliche Unterlagen vorlegen dem/der Sachbearbeiter/in, nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von diesem/dieser eine Kassenkarte.
- Gebühreneinzahlung erfolgt am Kassenautomaten mit der Kassenkarte im Eingangsbereich. Sie erhalten 2 Zahlungsbelege, die Sie aufbewahren müssen. Ein Beleg ist Ihre Quittung, der 2. Beleg ist für die Ausgabe bestimmt. Auf dem Beleg finden Sie auch das Ihrem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen.
- Zulassungsunterlagen abholen. Sie werden vom Sachbearbeiter am Ausgabeschalter mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen und erhalten Ihre fertigen Unterlagen zurück. Prüfen Sie, ob diese richtig ausgefüllt sind.
Mit Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter(in) in der Information im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung wenden.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung).
Wichtig: Neuer Name und/oder neue Adresse müssen erkennbar sein. - Ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument und eine aktuelle Meldebescheinigung - nicht älter als 6 Monate – vorzulegen.
- Bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung oder aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei Namensänderung
- gültige Hauptuntersuchung ggf. Sicherheitsprüfung
- ggf. Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen und den Ausweis des Vollmachtgebers mit vorzulegen.
- 12,00 Euro Gebühr für die Anschriftenänderung
- 8,70 Euro zusätzliche Gebühr wenn noch alte Fahrzeugpapiere vorhanden sind
- 13,80 Euro zusätzliche Gebühr wenn die Fahrzeugpapiere bereits voll geschrieben sind
Die Gebühr muss sofort bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde beglichen werden.
Kfz-Zulassungsstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390 und -392
0941/4009-201
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