In Deutschland dürfen Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen. Dies ist bis maximal 1 Jahr zulässig. Danach ist das Fahrzeug in Deutschland steuerpflichtig und muss dann auch umgehend in Deutschland umgemeldet werden. Sollten Sie in Deutschland einen festen Wohnsitz begründen, dann müssen Sie das Fahrzeug unverzüglich in Deutschland anmelden.
Kfz-Zulassungsstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390 und -392
0941/4009-201
Nachricht an Kfz-Zulassungsstelle senden
Kartenansicht
www.landkreis-regensburg.de
Online-Terminvereinbarung
Mo - Mi: 7:30 - 11.30; 13:00 - 15:00 Uhr
Do: 7:30 - 11:30; 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 7:30 - 11:30 Uhr
Termine sind mit unserer Online-Terminvereinbarung im Bürgerserviceportal möglich!