Sollten Sie Ihr Fahrzeug ins Ausland verkaufen, ist es ratsam, es vor dem Verkauf abzumelden, damit Ihre Halterpflichten (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer) beendet sind. Die Zulassungsbehörde ist in der Regel nicht in der Lage, im Ausland Zwangsmaßnahmen zur Abmeldung einzuleiten, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht auf seinen Namen zulässt.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Verkäufers
- Name und Anschrift des Käufers
- Kennzeichen des Fahrzeuges
- ggf. Fahrgestellnummer des Fahrzeuges
- Bestätigung über die Übergabe von Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
Der Käufer hat unverzüglich das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen oder umzumelden. Nur mit vollständigem Kaufvertrag oder vollständiger Veräußerungsanzeige können wir den Käufer auffordern, das Fahrzeug umzumelden, wenn dieser seiner Verpflichtung nicht nachkommt.
Kfz-Zulassungsstelle
Altmühlstraße 3
93059
Regensburg
0941/4009-390 und -392
0941/4009-201
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